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BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Planungsrechtliche Zulässigkeit von Gebäuden - Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz - Herleiten von Rechten aus einer ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.08.1967 - I A 34/66
- BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 10.10.1957 - II CO 5.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67
Daß der Grundsatz der Verwirkung auch im öffentlichen Recht gilt, ist anerkannt (BVerwGE 5, 136 [140]; 5, 261 [262]; 7, 54 [56]).Eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 2, 40 und BVerwGE 5, 261 liegt offenbar nicht vor.
- BVerwG, 31.01.1968 - IV C 170.65
Antrag auf eine bodenrechtliche Genehmigung für die Teilung eines im Außenbereich …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67
In jedem Falle ist es nicht Aufgabe der Behörde, einen Vorgang genehmigungsbedürftig zu machen, den der Antragsteller nicht der Genehmigung durch die Behörde unterstellen will (Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 170.65 -). - BVerwG, 27.06.1956 - I A 13.55
- BVerwG, 30.06.1964 - I C 82.62
Auszug aus BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67
Es verpflichtet ihn insbesondere nicht, seine Nutzungsabsichten zu offenbaren (Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 82.62 - [BVerwGE 19, 79]). - BVerwG, 23.05.1958 - VII C 27.57
Auszug aus BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67
Daß der Grundsatz der Verwirkung auch im öffentlichen Recht gilt, ist anerkannt (BVerwGE 5, 136 [140]; 5, 261 [262]; 7, 54 [56]). - BVerwG, 26.03.1955 - I C 85.54
Auszug aus BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67
Eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 2, 40 und BVerwGE 5, 261 liegt offenbar nicht vor. - BVerwG, 17.10.1964 - I B 107.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67
Im Falle der Teilung kann die Behörde auch Erkenntnisquellen außerhalb der Angaben des Antragstellers verwerten (Beschluß vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 -).
- BVerwG, 21.01.1971 - IV B 114.70
Teilung eines Grundstücks im Außenbereich "zum Zwecke der Bebauung" - …
Die Tatsache, daß bei einer Grundstücksteilung nicht einfach auf den erklärten Willen des Eigentümers abzustellen ist, begründet keine Aufklärungspflicht in dem Sinne, daß die Behörde von sich aus zu - über die Erklärung des Eigentümers hinausgehenden - Nachforschungen verpflichtet wäre (Beschluß vom 6. September 1968 - BVerwG IV B 209.67 - [S. 3]; vgl. BBauBl. 1969, 88 mit Anm. 51), und zwar schon gar nicht mit dem Ziel, "einen Vorgang genehmigungsbedürftig zu machen, den der Antragsteller nicht der Genehmigung ... unterstellen will" (Beschluß vom 4. September 1968 - BVerwG IV B 208.67 - [S. 3];… vgl. BBauBl. a.a.O. mit Anm. 53).