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   BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67   

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https://dejure.org/1968,1930
BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67 (https://dejure.org/1968,1930)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1968 - IV B 208.67 (https://dejure.org/1968,1930)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1968 - IV B 208.67 (https://dejure.org/1968,1930)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Planungsrechtliche Zulässigkeit von Gebäuden - Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz - Herleiten von Rechten aus einer ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.10.1957 - II CO 5.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67
    Daß der Grundsatz der Verwirkung auch im öffentlichen Recht gilt, ist anerkannt (BVerwGE 5, 136 [140]; 5, 261 [262]; 7, 54 [56]).

    Eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 2, 40 und BVerwGE 5, 261 liegt offenbar nicht vor.

  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 170.65

    Antrag auf eine bodenrechtliche Genehmigung für die Teilung eines im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67
    In jedem Falle ist es nicht Aufgabe der Behörde, einen Vorgang genehmigungsbedürftig zu machen, den der Antragsteller nicht der Genehmigung durch die Behörde unterstellen will (Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 170.65 -).
  • BVerwG, 27.06.1956 - I A 13.55
    Auszug aus BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67
    Daß der Grundsatz der Verwirkung auch im öffentlichen Recht gilt, ist anerkannt (BVerwGE 5, 136 [140]; 5, 261 [262]; 7, 54 [56]).
  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 82.62
    Auszug aus BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67
    Es verpflichtet ihn insbesondere nicht, seine Nutzungsabsichten zu offenbaren (Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 82.62 - [BVerwGE 19, 79]).
  • BVerwG, 23.05.1958 - VII C 27.57
    Auszug aus BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67
    Daß der Grundsatz der Verwirkung auch im öffentlichen Recht gilt, ist anerkannt (BVerwGE 5, 136 [140]; 5, 261 [262]; 7, 54 [56]).
  • BVerwG, 26.03.1955 - I C 85.54
    Auszug aus BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67
    Eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 2, 40 und BVerwGE 5, 261 liegt offenbar nicht vor.
  • BVerwG, 17.10.1964 - I B 107.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67
    Im Falle der Teilung kann die Behörde auch Erkenntnisquellen außerhalb der Angaben des Antragstellers verwerten (Beschluß vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 -).
  • BVerwG, 21.01.1971 - IV B 114.70

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich "zum Zwecke der Bebauung" -

    Die Tatsache, daß bei einer Grundstücksteilung nicht einfach auf den erklärten Willen des Eigentümers abzustellen ist, begründet keine Aufklärungspflicht in dem Sinne, daß die Behörde von sich aus zu - über die Erklärung des Eigentümers hinausgehenden - Nachforschungen verpflichtet wäre (Beschluß vom 6. September 1968 - BVerwG IV B 209.67 - [S. 3]; vgl. BBauBl. 1969, 88 mit Anm. 51), und zwar schon gar nicht mit dem Ziel, "einen Vorgang genehmigungsbedürftig zu machen, den der Antragsteller nicht der Genehmigung ... unterstellen will" (Beschluß vom 4. September 1968 - BVerwG IV B 208.67 - [S. 3]; vgl. BBauBl. a.a.O. mit Anm. 53).
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